Rheinland-Pfalz

Sie können in Rheinland-Pfalz die Strafanzeige online einreichen, die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle anschreiben oder bei einer der Polizeiwachen persönlich erscheinen.

Sie können Ihre Strafanzeige in Rheinland-Pfalz jetzt bei der Internetwache der Polizei online erstatten.

Jetzt Online-Strafanzeige in Rheinland-Pfalz stellen

Tipps:

  • Rufen Sie in Notfällen immer die Notrufnummer 110 an!
  • Stellen Sie Strafanzeige gegen Unbekannt, wenn Sie nicht genau wissen, wer der Täter ist. So vermeiden Sie die Beschuldigung falscher Personen.
  • Manche Strafanträge können nicht zurückgenommen werden (zum Beispiel wegen Volksverhetzung, Raub, Betrug oder sexueller Missbrauch von Kindern), da die Staatsanwaltschaften von Amts wegen einen Strafbefehl erlassen oder Klage erheben müssen.
  • Stellen Sie die Anzeige nur, wenn Sie sich sicher sind, dass eine Straftat vorliegt. Mit jeder Strafanzeige werden Ermittlungen eingeleitet, die nicht mehr aufgehalten werden können!
  • Stellen Sie alle Informationen zur Verfügung, die Sie haben – auch dann, wenn diese für Sie selbst unwichtig erscheinen. Die Ermittler entscheiden selbst, welche Informationen relevant sind und welche nicht.
  • Geben Sie immer an, dass Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden wollen. Sie können bei Einstellung des Verfahrens auch auf Fortsetzung klagen (kontaktieren Sie dazu unbedingt einen Anwalt).

Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz

Eine Liste mit allen Adressen und Telefonnummern der Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier. Sie können die Dienstellen während der Geschäftszeiten aufsuchen, um persönlich Strafanzeige zu erstatten. Rufen Sie am besten vorher bei der Polizeiwache an.