Internetkriminalität

Die Cyberkriminalität hat in Deutschland und auch international in den letzten Jahren massiv zugenommen. Sie können sich hier über die Möglichkeiten einer Strafanzeige bei den verschiedenen Formen der Online-Kriminlalität informieren. Für Strafanzeigen wegen Straftaten im Internet gilt die Besonderheit, dass jede Ermittlungsbehörde zuständig ist, da dem Internet kein konkreter Ort zuordenbar ist. Allerdings haben sich einige Behörden auch auf bestimmte Delikte spezialisiert.

Bereiche der Internetkriminalität

  • Anleitungen für Straftaten: Zum Beispiel Anleitungen für Autodiebstahl, Hacking von E-Mail Accounts oder Bombenbau.
  • Aufforderung zu Straftaten: Wenn im Internet oder zum Beispiel in WhatsApp dazu aufgefordert wird, eine Straftat durchzuführen.
  • Auktionsbetrug: Wenn zum Beispiel auf eBay ein Artikel angeboten wird, der nie geliefert wird.
  • Ausspähen von Daten: Sozusagen der elektronische Hausfriedensbruch. Stehlen von privaten oder geschäftlichen Daten, zum Beispiel Unternehmensgeheimnisse.
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung: Gerade auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram oder in Kommentaren auf Internetseiten.
  • Cyber-Mobbing: Auch Internet-Mobbing oder Stalking sind unangenehme Belästigungen, die verschiedene Straftatbestände erfüllen können.
  • Fake-News: Absichtliche Falschmeldungen im Internet, zum Beispiel auf Blogs, Newsportalen, Youtube oder Facebook.
  • Fake-Shops: Internetshops, die nur zu betrügerischen Zwecken erstellt werden, zum Beispiel um an personenbezogene Daten zu gelangen oder Waren zu verkaufen, die nie versendet werden.
  • Gewaltdarstellungen: Darstellung unmenschlicher Grausamkeiten und Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttaten gegen Menschen.
  • Hacker-Angriffe: Unbefugtes Eindringen in Computersysteme (zum Beispiel Server, Webseiten oder Handys).
  • Identitätsdiebstahl: Missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten einer anderen Person. Zum Beispiel um dieser Person zu schaden, oder Waren auf fremden Namen zu bestellen.
  • Kinder- und Jugeendpornographie: Seiten mit sexuellen Darstellungen von Kindern und Jugendlichen.
  • Kreditkartenmissbrauch: Bei Zahlungen mit geklauten Kreditkartendaten oder falschen Angaben.
  • Kriminelle oder verbotene Vereinigungen: Wenn im Internet Personen zusammentreffen, um Straftaten zu begehen oder Seiten oder Facebook-Gruppen verbotener Organisationen.
  • PayPal: Für Betrugsfälle im Zusammenhang mit PayPal. Zum Beispiel gehackte Konten, Rückbuchungen, Missbrauch des Käuferschutzprogramms oder nicht gelieferte Waren.
  • Phishing: Gefälschte E-Mails oder Webseiten mit Namen und Logos von bekannten Banken, Kreditinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern.
  • Pornographische Inhalte: Gerade dann, wenn Pornographie ohne Zugangskontrolle angeboten wird oder wenn E-Mails mit pornographischen Inhalten unaufgefordert versendet werden.
  • Rufnummernmissbrauch: Der Missbrauch von Rufnummern kann auch im Zusammenhang mit Straftaten stehen, zum Beispiel bei Telefonbetrug.
  • Schadsoftware: Der Einsatz schädlicher Software für Computer oder Handys, zum Beispiel Malware, Trojaner oder Viren.
  • Sexueller Missbrauch von Kindern: Wenn Kinder zu sexuellen Handlungen im Internet aufgefordert werden (zum Beispiel in Chats oder in WhatsApp) oder sexuelle Kontakte zu Kindern gesucht und vorbereitet werden.
  • Spam E-Mails: Auch Spam kann unter bestimmten Umständen strafbar sein. In der Regel liegt aber nur eine Ordnungswidrigkeit vor.
  • Unerlaubte Abbildungen von Personen: Wenn Fotos oder Videos veröffentlicht werden, ohne dass die Personen ihr Einverständnis gegeben haben, dann verletzt dies das Recht am eigenen Bild.
  • Urheberrechtsverletzung: Gerade Fotos, Videos, Grafiken, Texte, Musik oder Software werden häufig illegal und ohne Erlaubnis des Urhebers im Internet verbreitet.
  • Verabredung zu Straftaten: Wenn sich im Internet Personen treffen, um sich zu Straftaten zu verabreden oder diese planen.
  • Volksverhetzung: Online Hetze gegen besstimmte Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Flüchtlinge oder Homosexuelle) oder Anhänge einer Religion. Auch Verharmlosung der Judenverfolgung gehört dazu.
  • Wohnungseinbrüche: Auch Einbrüche können zur Internetkriminalität gehören, zum Beispiel wenn Daten über die Abwesenheit von Personen auf sozialen Netzwerken ausspioniert werden.

Nicht gefunden? Wenn Sie Straftaten in dieser Auflistung nicht finden konnten, kontaktieren Sie uns bitte und geben uns einen Hinweis für die fehlenden Delikte.