Fragen und Antworten

Wir haben Ihnen eine Liste mit den häufigsten Fragen zu Strafanzeigen zusammengestellt. Sollte Ihre Frage dadurch nicht beantwortet werden, können Sie uns kontaktieren – wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Was sind Strafanzeigen und Strafanträge?

Eine Strafanzeige ist die Bekanntmachung einer möglicherweise erfolgten oder geplanten Straftat an eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte). Die Behörden werden also dadurch von der Tat in Kenntnis gesetzt und können die Ermittlungen aufnehmen. Strafanzeige stellen kann jede Person, nicht nur die durch die Tat Geschädigten.

Ein Strafantrag können nur die Betroffenen stellen. Bei einigen Straftaten (sogenannte Antragsdelikte) ist ein solcher Antrag Voraussetzung, um die Straftat zu bestrafen (mit einem Strafbefehl oder Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft). Dazu gehören zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Körperverletzung oder Hausfriedensbruch.

Bei anderen Straftaten wiederum (den sogenannten Offizialdelikten) bedarf es keinen Strafantrag durch das Opfer einer Straftat, da diese von Amts wegen verfolgt werden. Dazu gehören zum Beispiel Betrug, Mord oder sexueller Kindesmissbrauch.

Wo kann man eine Strafanzeige stellen?

Eine Strafanzeige können Sie bei allen Behörden einreichen, die für die Strafverfolgung zuständig sind. Dazu gehören Gerichte, Polizei und Staatsanwaltschaften. Die Anzeige kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder online gemacht werden. Es ist dafür keine bestimmte Form vorgeschrieben. Wenn Sie eine Strafanzeige schriftlich erstatten möchten, können Sie dazu unsere Vorlage verwenden.

Es ist üblich, die Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft an seinem Wohnort zu stellen. Dabei muss nicht die Behörde beim Ort der Straftat gewählt werden. Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen und den Fall gegebenenfalls an die eigentlich zuständig Behörde weiterzuleiten.

Was bedeutet eine Anzeige bei der Polizei?

Eine Anzeige bei der Polizei bedeutet, dass Sie die Polizei über eine (mögliche) Straftat in Kenntnis setzen. Häufig erfährt die Polizei erst durch eine Strafanzeige von einer Straftat. Die Polizei und eventuell auch weitere Behörden werden dann die Ermittlungen aufnehmen, also ein sogenanntes Ermittlungsverfahren einleiten. Die Polizei legt das Ergebnis dann in der Regel der Staatsanwaltschaft vor, die über das weitere Vorgehen entscheidet.

Muss man eine Strafanzeige machen?

Eine allgemeine Pflicht zur Anzeige von Straftaten gibt es nicht. Vollendete Straftaten müssen nicht angezeigt werden – man kann sie also auch verschweigen. Lediglich für bestimmte Berufsgruppen und für geplante Straftaten gibt es Ausnahmen.

Für Erzieher kann zum Beispiel eine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch oder Kindesmisshandlung bestehen. Wer bei einer Strafverfolgungsbehörde arbeitet (zum Beispiel Polizisten oder Staatsanwälte) und dienstlich von einer Straftat erfährt, muss diese ebenfalls anzeigen und so die Strafverfolgung einleiten.

Geplante Straftaten müssen in bestimmten Fällen gemeldet werden, wenn man davon erfährt oder diese beobachtet und durch die Anzeige die Tat noch abgewendet werden kann. Das gilt zum Beispiel für Mord, Totschlag, Geldfälschung, Raub oder geplante Terroranschläge.

Was kostet eine Strafanzeige?

Das Einreichen einer Strafanzeige ist grundsätzlich kostenlos. Damit soll allen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ohne größere Hürden eine Anzeige zu erstatten.

In einigen Fällen ist es aber sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit dem Stellen der Anzeige zu beauftragen, wobei Kosten entstehen. Hier kann eventuell Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Kann man eine Strafanzeige anonym stellen?

Ja, man kann Strafanzeigen auch anonym einreichen. Es gibt keine Pflicht, seine Personalien dabei mit anzugeben. So können Sie sich selbst schützen, wenn Sie beispielsweise Angst vor dem Täter haben.

Allerdings ist es nicht möglich, einen Strafantrag anonym zu stellen, da einige Straftaten nur auf Antrag verfolgt werden können und nur der Geschädigte einen Strafantrag stellen kann. Mehr dazu finden Sie in der ersten Frage ganz oben.

Zudem sollten Sie beachten, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft vielleicht noch weitere Informationen für die Ermittlung des Täters oder des Tathergangs benötigen. Daher ist es immer sinnvoll, für Rückfragen eine Kontaktmöglichkeit mit anzugeben.

Wie zeigt man eine Straftat im Ausland an?

Wenn die Tat von einem Deutschen im Ausland begangen wurde, dann kann die Strafanzeige bei jeder Strafverfolgungsbehörde in Deutschland eingereicht werden. Das gilt ebenfalls bei reinen Online-Straftaten (sogenannte Cyberkriminalität), da der Ort der Tat das Internet ist und somit jede Behörde zuständig ist.

Alle anderen Straftaten (die nicht online und durch einen Ausländer im Ausland begannen werden) können in der Regel bei den Justizbehörden im jeweiligen Land eingereicht werden. Am besten suchen Sie dazu eine Polizeidienststelle an Ihrem Aufenthaltsort auf. Die Polizei wird ggf. einen Übersetzer hinzuziehen, falls Sie die Landessprache nicht sprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Justizportal der EU.

Wie ist der Ablauf beim Stellen einer Strafanzeige?

Der Ablauf einer Online-Strafanzeige ist sehr einfach. Wählen Sie Ihr Bundesland und Sie werden dann zur Online-Wache der jeweiligen Landespolizei weitergeleitet. Dort machen Sie alle Angaben, die im jeweiligen Formular erhoben werden und stellen der Polizei die Informationen zur Verfügung, die Sie haben. Nach Absenden des Formulars liegt die Anzeige den Ermittlungsbehörden vor.

Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung und werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert (das müssen Sie aber in der Regel beantragen). Sollten die Behörden noch Rückfragen haben, werden diese sich bei Ihnen melden. Die Ermittlungen werden dann von der Polizei eingeleitet, die den Fall in der Regel an die Staatsanwaltschaft weitergibt.

Was passiert nach einer Strafanzeige?

Nachdem Sie eine Strafanzeige erstattet haben, beginnt für Sie als Anzeigender nun eine Phase der Ungewissheit. Sie wissen nicht, wie die weiteren Ermittlungen verlaufen und ob die zuständigen Behörden den Fall aufklären können. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie von den Behörden über den aktuellen Stand informiert werden.

In der Regel erhalten Sie nach der Online-Anzeige eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Darin ist eine Vorgangsnummer enthalten, mit der Sie den Fall bei Rückfragen oder Nachfragen identifizieren können. Die genaue Vorgehensweise kann sich allerdings von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Anschließend übernehmen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen. Dabei stehen ihnen verschiedene Ermittlungsmethoden zur Verfügung. Zunächst werden mögliche Beweismittel am Tatort gesichert und gesichtet. Zudem werden Zeugen und auch der Beschuldigte, sofern bekannt, vernommen. Auch das Sichten von Videoaufzeichnungen oder die Auswertung von Spuren am Tatort können wichtige Erkenntnisse liefern.

Parallel dazu versuchen die Ermittler die Identität des Täters festzustellen, sofern dieser unbekannt ist. Hierfür kommen unter anderem die Auswertung von Fingerabdrücken, DNA-Spuren oder auch die Recherche in polizeilichen Datenbanken in Frage. Können jedoch keine weiteren Hinweise auf den Täter gefunden werden, besteht auch die Gefahr, dass die Ermittlungen eingestellt werden müssen.

Als Anzeigender sollten Sie daher unbedingt beantragen, über den Verlauf und Ausgang des Verfahrens informiert zu werden. So erfahren Sie etwa, wenn die Ermittlungen noch andauern oder aber eingestellt werden mussten (was sehr häufig der Fall ist). Auch dann, wenn es zu einer Anklageerhebung kommt oder sogar ein Strafbefehl erlassen wird, werden Sie benachrichtigt.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie im Laufe der Ermittlungen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgeladen werden, um als Zeuge vernommen zu werden. Hier sind zwar nicht alle Ladungen für Sie verpflichtend, aber das gibt Ihnen die Gelegenheit, die Ermittlungsbehörden weiter bei deren Arbeit zu unterstützen. Sollten noch weitere Nachfragen zu Ihrer Anzeige offen sein, werden die Behörden ebenfalls mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Erfahrungsgemäß ist der Verlauf nach einer Strafanzeige für den Anzeigenden oft nicht transparent. Umso wichtiger ist es daher, den Informationsfluss durch einen ausdrücklichen Antrag auf Fortschrittsberichte zu gewährleisten.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Strafanzeige?

Die Bearbeitungszeit von Strafanzeigen ist sehr unterschiedlich. Ein genauer Zeitrahmen lässt sich daher kaum angeben. Entscheidend sind unter anderem die Art des Delikts, der Umfang der ermittelten Informationen und Beweise, die Belastung der zuständigen Behörden sowie gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Einfach gelagerte Fälle wie Diebstahl geringwertiger Gegenstände können manchmal innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Komplexere Verfahren, etwa wegen Betrugs, Körperverletzung oder Sexualstraftaten, erfordern dagegen häufig ein bis zwei Jahre intensiver Ermittlungsarbeit. Noch aufwendigere Delikte wie Mord können sich sogar über mehrere Jahre hinziehen.

Als Anzeigender haben Sie wenig Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Um den aktuellen Stand der Ermittlungen zu erfahren, können Sie aber eine sogenannte Sachstandsanfrage stellen. Dadurch können Sie auch verhindern, dass Ihr Fall in Vergessenheit gerät. Schreiben Sie dafür die Polizei und Staatsanwaltschaft an und bitten darum, den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Dauert Ihnen ein Verfahren zu lange, können Sie bei den Vorgesetzten oder bei den übergeordneten Behörden (zum Beispiel die jeweilige Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium) eine Beschwerde einreichen – in der Regel sind solche Beschwerden aber erfolglos und verzögern das Verfahren eher noch, da die Akten dafür versendet werden müssen.

Es gibt kaum eine sichere Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, außer den Behörden so viel Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. In der Regel werden Anzeigen auch schneller bearbeitet, wenn Sie persönlich bei der Polizei erscheinen. Online-Strafanzeigen werden mit einer geringeren Priorität behandelt und dauern oft etwas länger.

Die einzige Frist, durch die Ermittlungsbehörden gezwungen werden könnten, eine Anzeige schneller zu bearbeiten, ist die mögliche Verjährung einer Straftat. Sollte eine Verjährung bevorstehen, weisen Sie die Behörden darauf hin.

Kann man ein Strafverfahren erzwingen?

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt, kann unter Umständen die Staatsanwaltschaft dazu gezwungen werden, das Verfahren wieder aufzunehmen und Anklage zu erheben.

Dazu muss eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben werden. Wir empfehlen Ihnen, dafür einen Anwalt zu kontaktieren, da einige Formvorschriften eingehalten werden müssen und die Klage gut begründet sein sollte. Eine solche Klage können Sie zudem nur erheben, wenn Sie selbst Geschädigter sind.

Kann man eine Strafanzeige zurückziehen?

Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich, da mit einer Strafanzeige immer Ermittlungen eingeleitet werden, die nicht mehr aufgehalten werden können. Das hängt damit zusammen, dass die Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet sind, bei jeder Straftat zu ermitteln. Man spricht dabei vom sogenannten Legalitätsprinzip.

Allerdings können Sie einen Strafantrag zurückziehen, falls es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt. Die Ermittlungen laufen dann zwar möglicherweise weiter, die Staatsanwaltschaft kann aber weder einen Strafbefehl erlassen noch Anklage erheben, da es dann ein Verfahrenshindernis gibt. Der Täter kann also nicht mehr bestraft werden.

Ist es sinnvoll, eine Strafanzeige online aufzugeben?

Grundsätzlich besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, Strafanzeigen online über entsprechende Webseiten der einzelnen Bundesländer aufzugeben. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn es sich um Straftaten handelt, bei denen kein dringender Handlungsbedarf besteht oder keine zeitkritischen Maßnahmen zur Beweissicherung erforderlich sind. Allerdings gibt es auch Straftaten, bei denen ein persönliches Erscheinen bei der Polizei oder sogar ein sofortiger Polizeinotruf dringend angeraten ist. Daher sollten Sie sich im Einzelfall genau überlegen, welche Art der Anzeigenerstattung die sinnvollste ist.

Bei einigen Straftaten, wie beispielsweise Einbrüchen, Raubüberfällen, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen ist in der Regel große Eile geboten. Hier müssen Polizeibeamte sehr schnell die Ermittlungen aufnehmen, um wichtige Spuren zu sichern oder nach möglichen Tätern zu fahnden, bevor diese ihre Flucht antreten oder Spuren verwischen können. Durch einen persönlichen Kontakt kann die Polizei außerdem sofort alle für sie relevanten Informationen vom Anzeigeerstatter erhalten. So können sie gezielt ihre Maßnahmen planen und einleiten.

Bei anderen Straftaten ist dieser unmittelbare Handlungsbedarf dagegen nicht gegeben. Hier kann durchaus auch eine Online-Anzeige ausreichend sein. Dazu gehören beispielsweise Betrugsstraftaten im Internet wie verschiedene Formen des Waren- oder Geldwäschebetrugs. Auch Delikte wie Beleidigung oder üble Nachrede in sozialen Medien können in der Regel bedenkenlos online angezeigt werden. In solchen Fällen geht es der Polizei nicht in erster Linie darum, aktuelle Spuren zu sichern, sondern vielmehr darum, die Sachverhalte zu dokumentieren und auf dieser Basis dann die weiteren Ermittlungen einzuleiten.

Allerdings gibt es auch hier Aspekte, die gegen eine reine Online-Anzeige sprechen könnten. So ist es in einigen Bundesländern beispielsweise erforderlich, dass der anzeigende Bürger zunächst bei der Polizei vorstellig wird, um seine Identität und seine Angaben überprüfen zu lassen. Andernfalls kann die Anzeige abgelehnt werden. Auch können sich im persönlichen Gespräch mit einem Polizisten oder einem Staatsanwalt manchmal ganz neue Informationen oder Ansatzpunkte für die Ermittlungen ergeben, die schriftlich womöglich nicht erwähnt worden wären. Das liegt einfach daran, dass die Beamten wegen ihrer Erfahrung am besten wissen, welche Nachfragen gestellt werden sollten, um weitere wichtige Informationen zu erhalten.

Wenn Sie eine Strafanzeige online stellen wollen, wählen Sie im Menü oben Ihr Bundesland und Sie werden anschließend zur Onlinewache Ihrer Landespolizei weitergeleitet.