Fragen und Antworten
Wir haben Ihnen eine Liste mit den häufigsten Fragen zu Strafanzeigen zusammengestellt. Sollte Ihre Frage dadurch nicht beantwortet werden, können Sie uns kontaktieren – wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
Was sind Strafanzeigen und Strafanträge?
Eine Strafanzeige ist die Bekanntmachung einer möglicherweise erfolgten oder geplanten Straftat an eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte). Die Behörden werden also dadurch von der Tat in Kenntnis gesetzt und können die Ermittlungen aufnehmen. Strafanzeige stellen kann jede Person, nicht nur die durch die Tat Geschädigten.
Ein Strafantrag können nur die Betroffenen stellen. Bei einigen Straftaten (sogenannte Antragsdelikte) ist ein solcher Antrag Voraussetzung, um die Straftat zu bestrafen (mit einem Strafbefehl oder Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft). Dazu gehören zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Körperverletzung oder Hausfriedensbruch.
Bei anderen Straftaten wiederum (den sogenannten Offizialdelikten) bedarf es keinen Strafantrag durch das Opfer einer Straftat, da diese von Amts wegen verfolgt werden. Dazu gehören zum Beispiel Betrug, Mord oder sexueller Kindesmissbrauch.
Wo kann man eine Strafanzeige stellen?
Eine Strafanzeige können Sie bei allen Behörden einreichen, die für die Strafverfolgung zuständig sind. Dazu gehören Gerichte, Polizei und Staatsanwaltschaften. Die Anzeige kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder online gemacht werden. Es ist dafür keine bestimmte Form vorgeschrieben. Wenn Sie eine Strafanzeige schriftlich erstatten möchten, können Sie dazu unsere Vorlage verwenden.
Es ist üblich, die Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft an seinem Wohnort zu stellen. Dabei muss nicht die Behörde beim Ort der Straftat gewählt werden. Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen und den Fall gegebenenfalls an die eigentlich zuständig Behörde weiterzuleiten.
Was bedeutet eine Anzeige bei der Polizei?
Eine Anzeige bei der Polizei bedeutet, dass Sie die Polizei über eine (mögliche) Straftat in Kenntnis setzen. Häufig erfährt die Polizei erst durch eine Strafanzeige von einer Straftat. Die Polizei und eventuell auch weitere Behörden werden dann die Ermittlungen aufnehmen, also ein sogenanntes Ermittlungsverfahren einleiten. Die Polizei legt das Ergebnis dann in der Regel der Staatsanwaltschaft vor, die über das weitere Vorgehen entscheidet.
Muss man eine Strafanzeige machen?
Eine allgemeine Pflicht zur Anzeige von Straftaten gibt es nicht. Vollendete Straftaten müssen nicht angezeigt werden – man kann sie also auch verschweigen. Lediglich für bestimmte Berufsgruppen und für geplante Straftaten gibt es Ausnahmen.
Für Erzieher kann zum Beispiel eine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch oder Kindesmisshandlung bestehen. Wer bei einer Strafverfolgungsbehörde arbeitet (zum Beispiel Polizisten oder Staatsanwälte) und dienstlich von einer Straftat erfährt, muss diese ebenfalls anzeigen und so die Strafverfolgung einleiten.
Geplante Straftaten müssen in bestimmten Fällen gemeldet werden, wenn man davon erfährt oder diese beobachtet und durch die Anzeige die Tat noch abgewendet werden kann. Das gilt zum Beispiel für Mord, Totschlag, Geldfälschung, Raub oder geplante Terroranschläge.
Was kostet eine Strafanzeige?
Das Einreichen einer Strafanzeige ist grundsätzlich kostenlos. Damit soll allen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ohne größere Hürden eine Anzeige zu erstatten.
In einigen Fällen ist es aber sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit dem Stellen der Anzeige zu beauftragen, wobei Kosten entstehen. Hier kann eventuell Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.
Kann man eine Strafanzeige anonym stellen?
Ja, man kann Strafanzeigen auch anonym einreichen. Es gibt keine Pflicht, seine Personalien dabei mit anzugeben. So können Sie sich selbst schützen, wenn Sie beispielsweise Angst vor dem Täter haben.
Allerdings ist es nicht möglich, einen Strafantrag anonym zu stellen, da einige Straftaten nur auf Antrag verfolgt werden können und nur der Geschädigte einen Strafantrag stellen kann. Mehr dazu finden Sie in der ersten Frage ganz oben.
Zudem sollten Sie beachten, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft vielleicht noch weitere Informationen für die Ermittlung des Täters oder des Tathergangs benötigen. Daher ist es immer sinnvoll, für Rückfragen eine Kontaktmöglichkeit mit anzugeben.
Wie zeigt man eine Straftat im Ausland an?
Wenn die Tat von einem Deutschen im Ausland begangen wurde, dann kann die Strafanzeige bei jeder Strafverfolgungsbehörde in Deutschland eingereicht werden. Das gilt ebenfalls bei reinen Online-Straftaten (sogenannte Cyberkriminalität), da der Ort der Tat das Internet ist und somit jede Behörde zuständig ist.
Alle anderen Straftaten (die nicht online und durch einen Ausländer im Ausland begannen werden) können in der Regel bei den Justizbehörden im jeweiligen Land eingereicht werden. Am besten suchen Sie dazu eine Polizeidienststelle an Ihrem Aufenthaltsort auf. Die Polizei wird ggf. einen Übersetzer hinzuziehen, falls Sie die Landessprache nicht sprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Justizportal der EU.
Wie ist der Ablauf beim Stellen einer Strafanzeige?
Der Ablauf einer Online-Strafanzeige ist sehr einfach. Wählen Sie Ihr Bundesland und Sie werden dann zur Online-Wache der jeweiligen Landespolizei weitergeleitet. Dort machen Sie alle Angaben, die im jeweiligen Formular erhoben werden und stellen der Polizei die Informationen zur Verfügung, die Sie haben. Nach Absenden des Formulars liegt die Anzeige den Ermittlungsbehörden vor.
Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung und werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert (das müssen Sie aber in der Regel beantragen). Sollten die Behörden noch Rückfragen haben, werden diese sich bei Ihnen melden. Die Ermittlungen werden dann von der Polizei eingeleitet, die den Fall in der Regel an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
Was passiert nach einer Strafanzeige?
Wenn Sie eine Anzeige online gestellt haben, erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung, eine Vorgangsnummer (also eine Art Aktenzeichen) und Kontaktdaten zur zuständigen Polizeibehörde. Die erhaltenen Informationen unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland.
Anschließend werden die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlung aufnehmen. Ob Sie über den Verlauf der Ermittlungen informiert werden, hängt in der Regel davon ab, ob Sie dies so beantragt haben. Sie sollten daher immer beantragen, dass Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden. Sie werden dann auch informiert, wenn das Verfahren eingestellt wird oder wenn ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird.
Wenn Sie Kontaktdaten angegeben haben, kann es zudem sein, dass Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht eine Ladung erhalten, um eine Aussage als Zeuge zu machen. Bei einer Ladung durch die Polizei müssen Sie nicht hingehen, bei den anderen Behörden dagegen schon. Es kann zudem sein, dass die Ermittlungsbehörden sich für Rückfragen bei Ihnen melden, wenn weitere Informationen benötigt werden, um zum Beispiel den Täter zu finden oder die Tat besser nachvollziehen zu können.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Strafanzeige?
Die Bearbeitungszeit von Strafanzeigen ist sehr unterschiedlich. Einige Verfahren sind bereits nach wenigen Tagen oder Wochen erledigt, andere erst nach mehreren Jahren. Das hängt unter anderem von der Straftat, der Komplexität des Falls, die Bekanntheit des Täters und den zur Verfügung stehenden Informationen ab.
Um den aktuellen Stand der Ermittlungen zu erfahren, können Sie eine sogenannte Sachstandsanfrage stellen. Schreiben Sie dafür die Polizei und Staatsanwaltschaft an und bitten darum, den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Dauert Ihnen ein Verfahren zu lange, können Sie bei den Vorgesetzten oder bei den übergeordneten Behörden (zum Beispiel die jeweilige Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium) eine Beschwerde einreichen – in der Regel sind solche Beschwerden aber erfolglos und verzögern das Verfahren eher noch, da die Akten dafür versendet werden müssen.
Es gibt daher kaum eine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, außer den Behörden so viel Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. In der Regel werden Anzeigen auch schneller bearbeitet, wenn Sie persönlich bei der Polizei erscheinen. Online-Strafanzeigen werden mit einer geringeren Priorität behandelt und dauern oft etwas länger.
Die einzige Frist, durch die Ermittlungsbehörden gezwungen werden könnten, eine Anzeige schneller zu bearbeiten, ist die mögliche Verjährung einer Straftat. Sollte eine Verjährung bevorstehen, weisen Sie die Behörden darauf hin.
Kann man ein Strafverfahren erzwingen?
Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt, kann unter Umständen die Staatsanwaltschaft dazu gezwungen werden, das Verfahren wieder aufzunehmen und Anklage zu erheben.
Dazu muss eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben werden. Wir empfehlen Ihnen, dafür einen Anwalt zu kontaktieren, da einige Formvorschriften eingehalten werden müssen und die Klage gut begründet sein sollte. Eine solche Klage können Sie zudem nur erheben, wenn Sie selbst Geschädigter sind.
Kann man eine Strafanzeige zurückziehen?
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich, da mit einer Strafanzeige immer Ermittlungen eingeleitet werden, die nicht mehr aufgehalten werden können. Das hängt damit zusammen, dass die Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet sind, bei jeder Straftat zu ermitteln. Man spricht dabei vom sogenannten Legalitätsprinzip.
Allerdings können Sie einen Strafantrag zurückziehen, falls es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt. Die Ermittlungen laufen dann zwar möglicherweise weiter, die Staatsanwaltschaft kann aber weder einen Strafbefehl erlassen noch Anklage erheben, da es dann ein Verfahrenshindernis gibt. Der Täter kann also nicht mehr bestraft werden.
Ist es sinnvoll, eine Strafanzeige online aufzugeben?
Grundsätzlich kann jede Art von Straftat online angezeigt werden. Sie sollten sich jedoch gut überlegen, ob es nicht besser ist, direkt zu einer Polizeidienststelle zu gehen oder die Polizei zu rufen. Wollen Sie zum Beispiel einen Einbruch anzeigen, dann ist es notwendig, dass die Polizei sofort mit der Spurensicherung beginnt und schnellstmöglich die Ermittlungen aufnimmt.
Bei anderen Straftaten – zum Beispiel Online-Betrug, Beleidigung oder Verleumdung im Internet (was beispielsweise auf soziale Medien wie Facebook häufiger vorkommt) – macht eine Online-Strafanzeige dagegen eher Sinn.
Wenn Sie eine Strafanzeige online stellen wollen, wählen Sie im Menü oben Ihr Bundesland und Sie werden anschließend zur Onlinewache Ihrer Landespolizei weitergeleitet.