Beschwerde einreichen

Hier finden Sie weitere Stellen, bei denen Sie eine Beschwerde einreichen oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten geben können. Häufig handelt es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Strafanzeigen, die daher von anderen Behörden bearbeitet werden.

Tipp: Sie können Beschwerden auch beim Online-Dienst ReclaBox einreichen und auf diese Weise öffentlich Druck erzeugen. Allerdings reagieren hier nicht alle Unternehmen und Behörden. Bei den unten genannten Stellen müssen die Beschwerdegegner in der Regel reagieren, da andernfalls ein Ordnungs- oder Zwangsgeld erhoben wird.

Bundesnetzagentur (Rufnummernmissbrauch, Post, Telekommunikation)

Die Bundesnetzagentur nimmt vor allem Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauch entgegen. Auch unverlangte Anrufe, lange Warteschleifen oder unrichtige Preisangaben gehören dazu. Sie können sich schriftlich oder per Online-Formular an die Bundesnetzagentur wenden bei:

  • automatisierten Anrufen mit Bandansage
  • Telefonterror (ständige Anrufe von derselben Nummer und keiner meldet sich)
  • Dialer (Herstellen teurer Internetverbindungen)
  • E-Mails oder Post mit Werbung für eine Rufnummer
  • Ping-Anrufe (Handy klingelt nur kurz, der Rückruf ist oft sehr teuer)
  • Falsche oder fehlende Preisangaben
  • Werbe-SMS, Werbefaxe und Werbeanrufe
  • Überlange Warteschleifen

Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur

Sie können sich bei der Bundesnetzagentur auch über die Post oder private Postdienstleister (zum Beispiel DHL, DPD, Hermes oder GLS) beschweren. Zum Beispiel, wenn Briefe oder Pakete nicht oder zu spät ankommen oder beschädigt sind. Sie können sich dabei an die Rufnummer 030 22480 500 oder an die E-Mail Adresse verbraucherservice-post@bnetza.de wenden.

Zudem stellt die Bundesnetzagentur einen Verbraucherservice unter der Rufnummer 030 22480 500 zur Verfügung, bei dem Sie auch Anfragen bei Problemen mit der Telekom oder anderen DSL-, Internet- oder Telefondienstleistern (zum Beispiel bei Problemen mit dem Handy-Vertrag) stellen können. Sie können hier Beratung und Informationen zum weiteren Vorgehen einholen.

Für Streitigkeiten mit Telekommunikationsanbietern (zum Beispiel Telekom, O2, Vodafone) steht auch eine Schlichtungsstelle zur Verfügung. Die Verbraucherschlichtungsstelle vermittelt dabei als neutrale Instanz mit dem Ziel einer zufriedenstellenden Lösung für beide Seiten.

Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur

Bundesamt für Justiz (rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken)

Das Bundesamt für Justiz stellt ein Formular bereit, bei dem Sie rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken (zum Beispiel Facebook, Twitter oder Instagram) melden können. Wichtig: Sie müssen den Betreiber des Netzwerks vorher aufgefordert haben, den Beitrag, Kommentar, das Bild oder Video zu löschen.

Formular zur Meldung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken